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Arbeitsteilige Organisation des Vorstands
I.Gemäß der Statuten des GDVTund der Aufgaben des Vorstands des GDVT wird der Vorstand arbeitsteilig wie folgt organisiert:
- Vorstandsvorsitzende(r): Als PräsidentIn des Verbands und Vorsitzende(r) des Vorstands vertritt sie/er nach außen hin den Verband und den Vorstand und fungiert als OrganisatorIn und Garant für die Gesamtarbeit des Vorstands.
- Vorstandsvizevorsitzende(r): Als VizepräsidentIn des Verbands und Vizevorsitzende(r) des Vorstands unterstützt sie/er den/die Vorstandsvorsitzende(n) in Aufgaben des Verbands und des Vorstands und vertritt sie/ihn, wenn diese/dieser ihre/seine Aufgaben im Verband oder im Vorstand nicht wahrnehmen kann.
- Kassenwart/-wärtin: Der/Die Kassenwart/-ärtin verwaltet mit Unterstützung der Verbandsassistentin/-en die Verbandskasse; ist zuständig für die Einhebung aller Mitgliedsbeiträge, Spenden sowie weiterer Einnahmen und die Begleichung der Ausgaben aller Art; ist verantwortlich für die Erststellung der Finanzberichte für die Mitgliedervollversammlung und für das Innenministerium.
- Beauftragte(r) für auswärtige Angelegenheiten: Beauftragte(r) für auswärtige Angelegenheiten ist im Auftrag des Vorstands und in Absprache mit diesem für Kontakte mit den Schwesterverbänden, darunter die Organisationsarbeit für gegenseitige Einladungen, zuständig. Schwesterverbände sind u.A. die Koreanische Gesellschaft für Germanistik (KGG) und die Japanischen Gesellschaft für Germanistik (JGG). Hinzu kommt die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Deutschlehrerverband (IDV) als Dachverband des GDVT und mit weiteren Schwesterverbänden im Ausland.
- Beauftragte/-r für die Website: Beauftragte/-r für die Website des Verbands ist im Auftrag des Vorstands und in Absprache mit diesem für Gestaltung und Aktualisierung zuständig.
- Kontaktpersonen der Mitgliederinstitute: Im Vorstand soll möglichst jedes Hochschulinstitut für Deutsch durch eine Kontaktperson vertreten sein, die dessen Kontakte mit dem Vorstand bzw. dem Verband gewährleistet.
- VerfasserInnen der Rundbriefe: Vorstandsmitglieder sind zuständig für die Erstellung der Rundbriefe, in denen u.a. die Protokolle der Vorstandssitzungen und Vollversammlungen wiedergegeben und Berichte von den Hochschulinstituten für Deutsch sowie vom Deutschen Kulturzentrum und von der DAAD- Vertretung in Taipeh veröffentlicht werden. Ein beauftragtes Vorstandsmitglied hat für deren zeitgerechte Zusendung an die Mitglieder zu sorgen.
- Kontaktperson zur Redaktion der “Deutsch-taiwanischen Hefte”: Im Vorstand soll mindestens ein Mitglied Kontakte mit der Redaktion der “Deutsch- taiwanischen Hefte” gewährleisten. Dabei darf die Eigenständigkeit der Redaktion nicht angetastet werden. Die Redaktion soll ein Mal jährlich auf der der Vollversammlung vorausgehenden Vorstandssitzung einen Arbeitsbericht über die zurückliegenden Publikationen geben.
- AssistentIn: Der/Die Vorstandsvorsitzende stellt zur Durchführung aller Vorstandsarbeiten eine/-n Assistentin/-en ein. Die Höhe des Entgelts wird im Vorstand vereinbart.
II.Wahl der Vorstandsämter und die Vorstandsitzungen
- Die/der Vorstandsvorsitzende, die/der Vorstandsvizevorsitzende und der/die Verbandskassenwart/-wärtin werden den Statuten gemäß von den Vorstandsmitgliedern auf der ersten Vorstandssitzung gewählt. Die oben genannten weiteren Funktionen der Vorstandsmitglieder werden durch Vereinbarung innerhalb des jeweiligen Vorstands besetzt. Alle Funktionen der Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich.
- Die erste Vorstandssitzung findet unmittelbar nach der Wahl des jeweiligen Vorstands durch die Vollversammlung statt, und am selben Tag müssen mindestens die Namen der in die Positionen der/des Vorsitzenden, der/des Vizevorsitzenden und der Kassenwart/-wärtin gewählten Personen bekannt gegeben, werden.
- Zu Beginn und am Ende eines jeden Hochschulsemesters findet eine ordentliche regelmäßige Vorstandssitzung statt, deren genauen Zeitpunkt im Voraus bekanntgegenben wird.
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- Auf den Vorstandssitzungen wird u. a über die einzelnen Mitgliederinstitute und über den Stand der Vorstandsarbeit berichtet und das Ergebnis als Protokoll im Rundbrief allen Mitgliedern übermittelt.
III. Über jede Änderung der oben stehenden Regelungen wird auf einer Vorstandssitzung abgestimmt. Das Ergebnis wird im nachfolgenden Rundbrief und in der Website des Verbands veröffentlicht.
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Letzte Änderung: 2015-07-08
(gültig ist die chinesische Fassung)
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Letzte Änderung: 2015-07-08