Zweck des Journals
Die Deutsch-Taiwanischen Hefte sind ein interdisziplinäres und allgemeines Journal für akademische Studien und werden vom Germanisten- und Deutschlehrerverband Taiwan herausgegeben. Das Journal präsentiert hauptsächlich Studien, welche die Sprache, Literatur, Kultur und gesellschaftliche Themen in Taiwan und im deutschsprachigen Raum umfassen. Willkommen sind auch wissenschaftliche Übersetzungen, Reportagen über den deutschsprachigen Raum sowie Buchbesprechungen.
Beitragende
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Alle Mitglieder des GDVT.
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Mitglieder von befreundeten Verbänden des GDVT.
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Lehrende und ForscherInnen der taiwanischen Hochschulen und wissenschaftlichen Organisationen/Verbänden.
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Lehrende und ForscherInnen der ausländischen Hochschulen und wissenschaftlichen Organisationen/Verbände.
Sprache
Allen AutorInnen ist es freigestellt, ihre Arbeit auf Chinesisch oder Deutsch zu veröffentlichen. Angenommen werden in der Regel nur Beiträge, die noch nicht an anderer Stelle publiziert worden sind und die den formalen Kriterien (siehe Typoskriptgestaltung) entsprechen.
Gutachten
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Alle wissenschaftlichen Beiträge und Übersetzungen werden zwei GutachterInnen (außer den von den Beitragenden abgelehnten zwei GutachterInnen) anonym vorgelegt. Die GutachterInnen und AutorInnen dürfen nicht an den gleichen Institutionen tätig sein und in keinem Verwandschafts- oder Schüler-Lehrerverhältnis zu den Beitragenden stehen. Ferner dürfen niedere Dienstränge keine höherstehenden Dienstränge begutachten. Mindestens ein Gutachten ist von einer/einem redaktionsexternen Gutachterin/Gutachter einzuholen.
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Im Falle einer positiven und einer negativen Beurteilung wird ein drittes Gutachten eingeholt. Das Ergebnis der Beurteilung wird den AutorInnen mitgeteilt.
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Sollten die Beiträge die Vorgaben des Journals nicht erfüllen, werden sie zurückge Erforderliche Änderungen (z.B. falsche Anwendung der Sprache oder Tippfehler) sind von den AutorInnen bis zu einem festgelegten Zeitpunkt vorzunehmen. Beiträge, die nicht zeitgerecht bei der Redaktion eingehen, können nicht in die laufende Ausgabe des Journals aufgenommen werden.
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Die Verantwortung für die Beiträge liegt ausschließlich bei den AutorInnen.
Gutachter
Als Gutachter sind qualifiziert:
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alle Personen, die bereits in den Deutsch-taiwanischen Heften publiziert haben;
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Personen, die an akademischen Institutionen im Inland tätig sind;
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Personen mit Fachbezug im Ausland, die von Mitgliedern inländischer akademischer Institutionen empfohlen werden.
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Veröffentlichung und Termine
Allgemeiner Abgabetermin der Beiträge für die 1. Jahreshälfte: 31. Mai; für die 2. Jahreshälfte: 30. November. Einsendungen erbitten wir in pfd.- und doc- Format an folgende E-Mailadresse: dthefte@gmail.com. Sie erhalten eine automatische Bestätigung per E-Mail. Die Redaktion hat das Recht zu entscheiden, Beiträge zu akzeptieren oder abzulehnen. Die akzeptierten Beiträge werden innerhalb eines Jahres im nächstmöglichen Heft veröffentlicht.
Honorar für Gutachten
Die Vollversammlung des Germanisten- und Deutschlehrerverbandes Taiwan hat im Oktober 2007 beschlossen, ab Nummer 17 der Deutsch-Taiwanischen Hefte für jeden eingereichten Beitrag eine Gebühr für die Erstellung der Gutachten zu erheben. Die Höhe der Gebühr für Nichtmitglieder des Verbands beträgt 3.500 NT$. Geladene Gastvortragende sind davon befreit. Die Höhe der Gebühr für Mitglieder, die ihre Mitgliedsgebühr entrichtet haben, beträgt 1.000 NT$ (laut Vollversammlungsbeschluss vom 13.10.2018). Ein Beitrag, der ohne Gebühr eingereicht wird, wird nicht akzeptiert und begutachtet. Die AutorInnen, deren Beiträge publiziert werden, erhalten drei Freiexemplare der entsprechenden Nummer. Gleichzeitig mit dem Einreichen des Beitrages soll die Gebühr für die Gutachten an den Taiwanischen Germanisten- und Deutschlehrerverband überwiesen werden:
Empfänger: 中華民國德語文學者暨教師協會
Bank: 郵局郵政劃撥儲金
Kontonummer: 16958884
Verwendungszweck: 台德學刊審稿費
Erst nach Eingang des schriftlichen Beitrags und der Gebühr kann der Germanisten- und Deutschlehrerverband Taiwan einen offiziellen Beleg über die Gebühr ausstellen.
*Die AutorInnen haben ferner die Möglichkeit, vor Beginn des Begutachtungsprozesses bis zu 2 GutachterInnen namentlich vom Begutachterungsprozess auszuschließen.